I Love Retro Bulli – Oldtimer-Vermietung NRW
VW T1 Bulli mit geöffneten Türen am Rand eines Feldwegs

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermietung unserer Fahrzeuge mit Chauffeur sowie alle damit verbundenen Leistungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Vermietungen und sonstigen Leistungen der Jarek & Hopp GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Leistungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

2. Leistungsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung eines oder mehrerer Fahrzeuge des Auftragnehmers. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

a) Historische Fahrzeuge (VW T1, Baujahre 1964, 1966 und 1966). Die Überlassung erfolgt ausschließlich einschließlich Fahrgestellung. Eine Überlassung dieser Fahrzeuge zur Selbstfahrt findet nicht statt; sie werden ausschließlich durch Fahrpersonal des Auftragnehmers geführt.

b) VW California Coast (Reisemobil, Erstzulassung 2021). Dieses Fahrzeug wird dem Auftraggeber zur eigenverantwortlichen Führung überlassen. Hierfür gelten ergänzend die Bedingungen in Ziffer 3.

Enthalten sind Fahrzeug, Fahrer, Kraftstoff und ein Sektempfang, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Weitere Leistungen wie Blumenschmuck, Dekoration, Verpflegung, Fahrzeugbeschriftung oder Personal werden gesondert vereinbart und berechnet.

Die Mindestbuchungsdauer beträgt vier Stunden.

3. Besondere Bedingungen für die Überlassung des Reisemobils

Für die Anmietung des VW California Coast zur eigenverantwortlichen Führung gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen folgende Bedingungen:

  • Fahrerlaubnis. Der Fahrer muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Die Fahrerlaubnis wird bei Übergabe im Original vorgelegt und kopiert. Weitere Fahrer sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und namentlicher Eintragung zulässig.
  • Kaution. Vor Übergabe ist eine Kaution zu hinterlegen. Ihre Höhe wird im Angebot ausgewiesen. Die Kaution wird nach beanstandungsfreier Rückgabe erstattet.
  • Übergabe und Rückgabe. Zustand, Kilometerstand und Tankfüllung werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam in einem Protokoll festgehalten. Das Fahrzeug ist vollgetankt und in besenreinem Zustand zurückzugeben; die Toilettenkassette und der Abwassertank sind entleert zu übergeben.
  • Versicherung. Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall wird im Angebot ausgewiesen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind vom Versicherungsschutz ausgenommen; hierfür haftet der Auftraggeber unbeschränkt.
  • Nutzung. Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen Zustimmung. Untervermietung, Weitergabe an Dritte, Fahrten auf Rennstrecken und die Nutzung zu gewerblicher Personenbeförderung sind ausgeschlossen. Im Fahrzeug gilt Rauchverbot; Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgeführt werden.
  • Verstöße. Bußgelder, Gebühren und Kosten, die während der Mietzeit durch den Auftraggeber verursacht werden, trägt dieser selbst.

4. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie keine ausdrückliche Bindungsfrist enthalten. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche und fernmündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung; die Textform (E-Mail) genügt.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Auftraggeber leistet bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes, zahlbar binnen fünf Tagen ab schriftlicher Auftragsbestätigung. Der Restbetrag zuzüglich etwaiger Sonder- und Mehrleistungen wird nach Durchführung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Angaben mit, insbesondere Abhol- und Zielorte, Zeitplan und Personenzahl. Er stellt sicher, dass die vereinbarten Zufahrten und Halteflächen für ein historisches Fahrzeug erreichbar und befahrbar sind.

Im Fahrzeug gelten die Anweisungen des Fahrpersonals. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Für vom Auftraggeber oder seinen Gästen schuldhaft verursachte Schäden am Fahrzeug haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Historische Fahrzeuge, Ersatzgestellung und höhere Gewalt

Die eingesetzten historischen Fahrzeuge sind über 50 Jahre alt. Trotz sorgfältiger Wartung kann ein technischer Ausfall nicht vollständig ausgeschlossen werden. Fällt das vereinbarte Fahrzeug aus Gründen aus, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Unfälle, extreme Witterung sowie sonstige unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse. Für deren Dauer und im Umfang ihrer Wirkung sind beide Parteien von den Leistungspflichten befreit.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Bereitstellung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis in Textform anzuzeigen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

10. Rücktritt des Auftraggebers

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er die Leistung nicht in Anspruch, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf folgende Vergütung, bezogen auf die vereinbarte Gesamtsumme:

  • ab neun Monaten bis drei Monate vor dem Termin: 25 Prozent
  • ab drei Monaten bis einen Monat vor dem Termin: 35 Prozent
  • bis sieben Tage vor dem Termin: 80 Prozent
  • weniger als sieben Tage vor dem Termin: 90 Prozent

Hinzu kommen nachweislich entstandene Kosten aus der Beauftragung Dritter, soweit diese nicht bereits von der Vergütung umfasst sind. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

11. Absage durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die er nicht zu vertreten hat – insbesondere bei technischem Defekt, Unfall, Sturm oder amtlicher Unwetterwarnung.

In den Monaten Dezember bis Februar gilt zusätzlich: Bei Schneefall, Glätte oder erkennbar starker Salzstreuung auf den vorgesehenen Strecken kann der Auftragnehmer den Einsatz auch kurzfristig absagen. Grund ist ausschließlich der Schutz der historischen Fahrzeuge; Streusalz führt an über fünfzig Jahre alten Karosserien zu irreversiblen Schäden.

In allen Fällen einer Absage durch den Auftragnehmer werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Auf Wunsch bemüht sich der Auftragnehmer um einen Ersatztermin.

12. Bild- und Tonaufnahmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Einsatzes entstandene Aufnahmen der Fahrzeuge zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, sofern darauf keine Personen erkennbar sind. Aufnahmen mit erkennbaren Personen werden nur nach ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen verwendet.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: 7. August 2026

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